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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Design Studios ‘Simone Eisath’

1. Geltung der AGBs

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge (Aufträge) zwischen dem Auftraggeber und dem Design Studio ‘Simone Eisath’, im Folgenden durch die Bezeichnung ‚Design Studio’ abgekürzt. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie sowohl vom Design Studio Simone Eisath, als auch vom Auftraggeber, ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Auftragserteilung. Ansprüche aus vorherigen Projekten, Vereinbarungen und Handlungen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden. Etwa ungültige Vertragsbestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. 

2. Auftragserteilung

Die Rahmenbedingungen für Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Design Studio die Unterlagen (Pläne, 3D Modelle, Skizzen, Materialangaben u.ä.) als auch Informationen, welche für die Erbringung der Leistung notwendig sind, rechtzeitig und in vollständiger sowie fehlerfreier Form, zur Verfügung zu stellen. Etwaige Änderungen an den zur Auftragserfüllung notwendigen Daten, müssen dem Design Studio rechtzeitig bekannt gegeben werden. Das Design Studio ist nicht für Fehler verantwortlich, welche bereits in den zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen oder Informationen enthalten sind. Mehrarbeit aufgrund von fehlerhaften oder mangelhaften Unterlagen, sowie aufgrund dem Design Studio unbekannten Änderungen, wird zusätzlich nach Stundenaufwand verrechnet. Der Auftraggeber muss dem Design Studio die notwendige Zeit für die Behebung dieser Fehler zur Verfügung stellen. 

Das Design Studio verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Die Gestaltung der Leistung steht dem Design Studio frei, sofern sie innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Auftraggebers liegt. Eine Reklamation, die auf künstlerischen Meinungsverschiedenheiten basiert, ist ausgeschlossen. Das Design Studio muss bei Auftragsänderung oder der nachträglichen Absage des Auftrages, für die bereits geleisteten Stunden entlohnt werden. Das Design Studio kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und beauftragen.

3. Honorar und Leistungsumfang

Die vereinbarte Leistung wird auf Basis des angebotenen Stundensatzes oder Pauschalpreises verrechnet. Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, diese wird gesondert angeführt. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Design Studio genannte Konto zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges, nach erfolgter Zahlungserinnerung und einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Tagen, sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB, zuzüglich Mahnspesen, zu entrichten.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Design Studio innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

Das Design Studio erbringt seine Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfalt. Hat das Design Studio in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, dem Auftraggeber auf Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden zugefügt, haftet dasselbe für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Rücktritt 

Bei Verzug des Design Studio mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist schriftlich zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungs-Tätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Design Studio unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Design Studio zum Vertragsrücktritt berechtigt. Bei unberechtigtem Vertragsrücktritt des Auftraggebers sowie bei berechtigten Vertragsrücktritt des Design Studio, behält das Design Studio den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers, sind die vom Design Studio bereits erbrachten Leistungen zu honorieren. 

6. Geheimhaltung und Nutzungsrechte

Das Design Studio ist  zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen und seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Design Studio berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Das Design Studio behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (Visualisierungen, Pläne, Konzepte, 3D Modelle, Grafiken, Layouts, Texte usw.) vor. Vereinbarte Nutzungsrechte (Ausführung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Zurverfügungstellung) an den Unterlagen oder Teilen davon, gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Bei fehlender Lizenzvereinbarung (zeitliche, örtliche und sachliche Definition der Nutzungsrechte an Werken des Design Studios) steht dem Auftraggeber grundsätzlich und ausschließlich die Nutzung des Werkes im Rahmen des betreffenden Auftrages zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen des Design Studios anzugeben. Die Übergabe des Werkes als Bearbeitungsdatei (z.B. Plandatei, 3D Modell usw.) an den Auftraggeber, ist grundsätzlich ausgeschlossen und muss im Ausnahmefall vor Auftragsbeginn vereinbart werden. Diese besonderen Nutzungsrechte am Werk sind nur in Ausnahmefällen und gegen ein entsprechendes Entgelt, zzgl. des Honorars, möglich. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die genannten Bestimmungen, hat das Design Studio Anspruch auf Schadensersatz.

7. Datenschutz

Das Design Studio verarbeitet seine Daten mit Sorgfalt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung des Design Studios.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für Verträge zwischen Auftraggeber und Design Studio kommt ausschließlich italienisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Design Studios vereinbart.



Dipl.-Ing. Simone Eisath
+39 378 0868482
simone@eisath.com